Woran gute Konzepte immer wieder scheitern

Mit viel Aufwand, mit dem Einsatz unerschöpflich erscheinender finanzieller Mittel, mit Theorien, Konzepten und wissenschaftlichen Erkenntnissen aller Art wird im familienrechtlichen Verfahren oft letztendlich noch immer versucht, den "besseren Elternteil" dingfest zu machen, eine mit dem tatsächlichen "Wohl" von Kindern und Jugendlichen wenig vereinbare Zielsetzung.

Hierzulande wird häufig die Flagge der “Cochemer Praxis gehisst, oft genug, ohne dessen Kerninhalt zu kennen, vor allem aber, ohne Ihn in die Praxis umzusetzen. Das würde einen Paradigmenwechsel bedeuten, ein völliges Umdenken von einem erwachsenenorientierten in ein kindzentriertes System.

In monate- und jahrelangen Verfahren hoffen die beteiligten Professionen, Familienrichter, Jugendamtsmitarbeiter, Verfahrensbeistände, Beratungsstellen, Umgangspfleger und - begleiter auf eine Einstellungsänderung von Eltern, die die Betreuung ihrer Kinder für sich alleine beanspruchen und den anderen Elternteil möglichst weit, wenn nicht gar zu Gänze aus dem Leben der Kinder hinausschieben wollen.

Im Schatten des Verhandelns und Feilschens um Sorgerecht und Umgang konnte eine beachtliche Scheidungsindustrie entstehen. Eltern, weiche die Kosten nicht aufbringen können, erhalten Verfahrenskostenhilfe. Auch wir Steuerzahler sollten demnach an schneller Beilegung dieser "Fälle" interessiert sein.

Was verhindert schon so lange eine am Wohl von Kindern und Eltern orientierte Umsetzung der geltenden Grund- und Elternrechte? Der UN-Kinderrechte, die alle die Gleichwertigkeit, Gleichberechtigung und gleicher Verantwortlichkeit von Vätern und Müttern beinhalten und vorrangig die Rechte der Kinder auf weitergehende, ungehinderte Beziehungen zu beiden Eltern und zu deren Ursprungsfamilien? 


Was hat es mit diesen oft vergeblich erhofften Einstellungsänderungen auf sich?

Einstellungen sind das Handbuch unserer Glaubens Systeme, sie enthalten die inneren Dokumente und Gebrauchsanweisungen, die uns ab Geburt mitgegeben werden. Wir haben sie durch Beobachtung veinnerlicht, die Gebote und Verbote vernommen, die Aufträge an uns angenommen und mit den zugehörigen Emotionen gespeichert. 

Diese Glaubenssysteme steuern uns unbewußt, sie konditionieren unser Fühlen, Denken udn Handeln. Erziehung und Umgebung tun ihr Übriges, um Überzeugungen zu bestärken - auch wenn sich viele davon als hemmend, hinderlich für die eigene Entwicklung oder toxisch erweisen, wie das weit verbreitete Selbstbild: "Ich bin nicht gut genug", das Menschen an ihrer Selbstverwirklichung und Selbstentfaltung, an der freien Gestaltung ihres Lebens hindert.

Nicht nur Individuen, auch Gruppen und Institutionen arbeiten auf der Basis geteilter unbewußten Überzeugungen und Einstellungen. Solange diese nicht durch Supervision, Introspektion und Selbstreflexion bewußt gemacht werden, werden sie durch Wiederholung ständig bestärkt. Zweifel an ihrer Gültigkeit sind nicht gern gesehen, sie werden oft weggefegt mit Argumenten, wie : "Das haben wir schon immer so gemacht".

Neurobiologisch entstehen Gedankenspuren, die mit jeder Wiederholung des Denkmusters tiefer werden, die Verstärkung und Verdickung der zugehörigen neuronalen Strukturen sind im weitverzweigten neuronalen Netzwerk erkennbar. Ein äußerer Reiz aktiviert eine vertraute Gedächtnisspur, die weiterverfolgt wird und in Handlungmuster übergeht.

Ein eingehender Antrag auf Umgang kann ein solcher Reiz sein, der Grundannahmen zu derartigen Anträgen aktiviert. Diese können stärker sein als Empathie und Veständnis mit einem Elternteil, der sein Kind öfter sehen möchte, der mitt seinem Kind auch Alltag leben möchte, der genug Zeit haben möchte, um auch die Großeltern zu sehen etc. etc.

Das unbewußte Beharren auf den "eingeborenen" Grundannahmen erweist sich dann stärker als alle Vernunft und stärker als alle gemeinschaftlich beschlossenen Verfahrenswege, sogar als Vorschriften und Leitlinien. Denn Entscheidungen sind primär personenabhängig.

So kommt es weiterhin zur Ausgrenzung von Elternteilen, vornahmlich von Vätern und zum Beziehungsverlust der Kinder. Die dabei angewandten Strategien sind allseits bekannt. Angeordnete Mediation und Beratung kann dann "abgesessen" werden ohne jede innere Beteiligung oder aktives Bemühen um Verständigung. Eine allseits akzeptierte Strategie ist der total Rückzug aus jeder Kommunikation und damit verbunden eisiges Schweigen und Nicht-Reagieren.

Mit dieser Für-Tot-Erklärung des Anderen geht eine tiefe Kränkung, Abwertung und Erniedrigung einher. Der Schmerz wird noch verstärkt, der mit dem Verlust der eigenen Kinder bereits die individuellen Bewältigungssysteme über die Grenzen hinaus belastet. Psychische Schmerzen aktivieren dieselben Gehirnareale wie körperliche Schmerzen. Das Schweigen in diesem Kontext ist Ausdruck emotionaler Gewalt und an Destruktivität körperlicher Gewalt vergleichbar.

Wirksame, aus Glaubenssystemen resultierende Überzeugungen, die innerhalb des Familienrechts und beteiligter Institutiionen geteilt werden:

  • ein Kind gehört zur Mutter
  • wenn es der Mutter gut geht, geht es dem Kind gut
  • wenn die Mutter nicht will, kann man nichts machen - jetzt auch
  • wenn der Vater nicht will, kann man nichts machen
  • das Kind muss zur Ruhe kommen

Wirksame, oftmals generationsübergreifend weitergegebene elterliche Einstellungen:

  • der andere Elternteil ist nicht gut für das Kind
  • das Kind braucht den anderen nicht
  • ich weiss am Besten, was für mein Kind gut ist
  • das Kind ist beim anderen nicht gut betreut
  • das Kind will gar nicht zum anderen